Ihr Leitfaden, Ratgeber und Wegweiser
für einen reibungslosen Umzug

Eine Übersicht zu den wichtigsten Themen von der Umzugsbörse24

Inhalt

Die ersten Schritte
Rechtzeitig mit der Planung beginnen
Ihre Rechte und Pflichten als Mieter
Der Countdown...
Der Tag des Umzugs
In Ihrem neuen Wohnort

Was zu beachten ist
Änderungen/Kündigungen
Mit Kindern umziehen
Telefon/Post/Zeitungen
Ins Ausland umziehen
Wie Steuern sparen?

Ihr Umzugspartner, der Spediteur
Das Umzugsgut versichern
Die Zusammensetzung der Kosten

Service
Protokolle helfen Probleme vermeiden
Ihr reibungsloser Umzug ist unser Bestreben





Den Umzug rechtzeitig vorbereiten

Informieren Sie so bald wie möglich Ihren jetzigen Vermieter von Ihrer Absicht, umzuziehen.
Mietvertrag kündigen
Wenn Sie Ihre Wohnung nicht rechtzeitig kündigen, zahlen Sie möglicherweise doppelt Miete: für die alte und für die neue Wohnung. Mit einer fristgerechten und zudem schriftlichen Kündigung passiert Ihnen das nicht. Mündliche Kündigungen sind rechtsunwirksam. Die Kündigungsfrist beträgt für Mieter grundsätzlich drei Monate. Ausnahmen kann es mitunter bei alten Mietverträgen geben. Örtliche Mietervereine geben präzise Auskunft . Bei einem befristeten Mietvertrag können Sie vor Ablauf der Frist nur ausziehen, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, zum Beispiel nach einer Mieterhöhung oder wenn eine Ersatzklausel vereinbart ist. Sie können mit Ihrem Vermieter aber auch übereinkommen, einen Nachmieter zu suchen. Ein Anspruch darauf gilt nur in Ausnahmefällen.
Renovierung fällig?
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter alle notwendigen Renovierungsarbeiten ab, die sie bis
zur Wohnungsübergabe erledigen müssen. Ausbesserungen sind nur dann Ihre Sache, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist. Ungültig sind darin Klauseln, nach denen Sie sowohl beim Einzug als auchbeim Auszug renovieren müssen.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören in der Regel nur die üblichen Tapezier- und Malerarbeiten. Die Erneuerung eines Teppichbodens z.B. müssen Sie nur bei übermäßiger Abnutzung oder bei selbst verursachten Schäden übernehmen.
Lassen Sie sich den Zustand der Wohnung schriftlich im Übergabeprotokoll von Ihrem Vermieter bestätigen. Das spart im Nachhinein möglichen Ärger. Ein Durchschlag für Ihren Vermieter befindet sich hinter dem Original.
Einbauküche verkaufen?
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Nachmieter über den Verkauf von fest eingebauten Gegenständen wie Einbauküche, Einbauschränke, Gardinenleisten, Teppichböden, Antennen, indirekte Beleuchtung usw. Vielleicht übernimmt er die Gegenstände zu einem angemessenen Preis.
Montage gefällig?
Wenn Sie für die Montag von Waschmaschine, Herd, Einbauschränken und -küchen einen Handwerker benötigen, lassen Sie sich rechtzeitig von uns, der Umzugsbörse 24, beraten.
Einlagerung nötig?
Sollten Sie Ihr Mobiliar nicht komplett umziehen können – auch da steht die Umzugsbörse24 mit Rat und Tat zur Seite.
Besser Entrümpeln?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach dem nächsten Abholtermin. Entrümpeln Sie Speicher, Keller und Garage. Was nicht mit muss, spart Transportkosten.
Sonderurlaub möglich?
Beantragen Sie diesen rechtzeitig. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Ihnen Sonderurlaub für Umzug zusteht.
Kaution bezahlt?
Falls Sie beim Einzug eine Mietkaution gezahlt haben, sollten Sie mit Ihrem Vermieter die Rückzahlung regeln. Die Kaution muss Ihnen Ihr Vermieter nach Mietende mit Zins- und Zinseszins zurückzahlen. Hat Ihr Vermieter kein Geld mehr zu bekommen oder stehen seine Ansprüche schon fest, muss er sofort abrechnen. Ansonsten hat er eine Überlegungsfrist, die unter Umständen bis zu sechs Monate betragen kann.

Den Umzug rechtzeitig vorbereiten

Ihre neue Wohnung
Halten Sie die mit Ihren jeweiligen Vermietern, am alten und am neuen Wohnort, alle Absprachen schriftlich fest. Mit Protokollen gehen Sie eventuelle später auftretenden Probleme aus dem Weg.

Ihr neuer Mietvertrag
Ihren neuen Mietvertrag sollten Sie vor Ihrer Unterschrift in Ruhe durchlesen. Die Verträge erfüllen heute alle Standards. Achten Sie aber dennoch auf handschriftlich eingetragene Klauseln; vor allem dann, wenn es ums liebe Geld geht: zum Beispiel bei Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen, Instandhaltung, Kaution oder Nebenkosten.
Bei Mietverträgen, die befristet geschlossen werden, ist auf eine Ersatzmieterklausel zu achten. Solche Mietverträge müssen einen Befristungsgrund haben, z.B. Eigenbedarf des Vermieters oder dergleichen. Fehlen derartige Hinweise, gilt der Vertrag  als unbefristet.

Die Höhe der Kaution
Als Kaution sind nach heutigem Recht höchstens drei Monats-Kaltmieten zulässig, die Sie in drei Raten zahlen können. Die so genannte Barkaution muss auf einem Sonderkonto (Sparbuch) angelegt und verzinst werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Mieterverein nach der sichersten Anlageform.

Wohnungszustand protokollieren
Halten Sie beim Einzug in Ihre neue Wohnung den Zustand schriftlich fest. Fertigen Sie im Zweifel Fotos oder noch besser erstellen Sie ein Übergabeprotokoll.

Die Kosten für den Makler
Falls Sie Ihre neue Wohnung über einen Makler bekommen haben, darf er nur dann Provision verlangen, wenn er mit Ihnen einen Maklervertrag  geschlossen und er Ihnen tatsächlich zu diesem Mietvertrag verholfen hat. Ist er selbst Eigentümer, Verwalter, Vermieter oder Mieter der Wohnung oder handelt es sich um eine Sozialwohnung, steht ihm keine Provision zu. Seine Provision darf der Makler auf höchstens zwei Monatsmieten zzgl. der MwSt. festsetzen.

Gegenstände übernehmen
Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter oder dem Vormieter Ihrer neuen Wohnung über den eventuellen Kauf von fest eingebauten Einbauküchen., Einbauschränken, Gardinenleisten, Antennen, indirekter Beleuchtung usw. Vielleicht können Sie die Gegenstände zu einem angemessenen Preis übernehmen. Das kann Zeit und Kosten sparen, einwandfreier Zustand der Gegenstände vorausgesetzt. Davon sollten Sie sich jedenfalls überzeugen.

Ausbesserungsarbeiten
Diese sind nur dann Ihre Sache, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Ungültig sind zum Beispiel Klauseln im Mietvertrag, nach denen Sie sowohl beim Einzug als auch beim Auszug oder auch unabhängig von der Wohndauer renovieren müssen.

Ihre Rechte und Pflichten als Mieter

Beim Auszug aus einer Mietwohnung und beim Bezug einer neuen Mietwohnung gibt es viele Fragen und Probleme: Kündigungsfristen, Nachmieter, Schönheitsreparaturen, Rückforderung der Mietkaution, Übernahme von Einrichtungen und Maklerprovision sind nur einige Stichworte, die nicht zur Kopfzerbrechen machen, sondern oft genug auch Ärger und Kosten verursachen. Die Broschüre "Geld sparen beim Umzug" des Deutschen Mieterbundes will Mieter umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren, damit sie kostspielige Fehler beim Wohnungswechsel vermeiden können. Die Broschüre kostet 5 Euro und ist bei allen örtlichen Mietervereinen erhältlich. Im Einzelfall bzw. bei Zweifelsfragen sollten Sie aber in jedem Fall Rechtsrat beim örtlichen Mieterverein einholen, so zu Beispiel zu allen Fragen rund um die Mietkaution.

Automatisch muss kein Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution zahlen. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über eine derartige Sicherheitsleistung. Die Kaution soll den Vermieter absichern, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

Rund um das Thema Kaution
Eine Sicherheitsleistung darf nicht in beliebiger Höhe vereinbart werden. Nach dem Gesetz sind höchstens 3 Monatsmieten ohne Nebenkostenvorauszahlung zulässig.

Die häufigste Form der Sicherheitsleistung ist die Barkaution. Der Vermieter erhält dann den Kautionsbetrag ausgehändigt und muss ihn auf einem Sonderkonto anlegen. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Mieter und Vermieter können auch eine andere Form der Sicherheitsleistung vereinbaren als die Barkaution. Der Mieter kann eine Bankbürgschaft über den Betrag von drei Monatsmieten erbringen. Häufig legt der Mieter ein Sparbuch auf seinen Namen an und verpfändet es an den Vermieter. Vordrucke hierzu gibt es in allen Geldinstituten. Denkbar sind auch Sparbücher mit Sperrvermerk oder gemeinsamer Verfügungsberechtigung von Mieter und Vermieter. Vereinbart werden können sogar Wertpapiere oder Aktienpakete.

Die Barkaution muss verzinslich angelegt werden, und zwar mindestens zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Der Mieter hat Anspruch zu erfahren, wie hoch die Jahreszinsen waren.

Die Rückerstattung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution mit allen Erträgen z.B. Zins und Zinseszins zurückzahlen, wenn er keine Ansprüche mehr gegen seinen Mieter hat. Um dies zu prüfen, steht im eine angemessene Überlegungsfrist zu.

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.m, Littenstraße 10, 10179 Berlin, Telefon 030/2 23 23 - 0
www.mieterbund.de – E-Mail: info@mieterbund.de

Die letzten Wochen vor dem Umzug

Das ist ein Abschnitt, in dem Sie an so vieles und wichtiges denken müssen: Sie wollen ja später lückenlos Ihre Post erhalten, erreichbar sein und vor allem wollen Sie die Gewissheit, dass keine unnötigen Nachzahlungen ins (neue) Heim flattern, die Sie ja eigentlich nicht mehr betreffen. Vergessen Sie bei allen Behörden und Institutionen nicht, auch Ihre Freunde und Bekannte zu informieren.
Die Umzugsbörse24 hat die wichtigsten Ummeldungen, Kündigungen und Bekanntgaben zusammengestellt.

 

Änderungen und Kündigungen, die vorzunehmen sind:

Einwohnermeldeamt

Deutsche Post                                      Post-Nachsendeauftrag (in jeder Poststelle)
oder im Internet unter www.umzugsservice.de
Post-Rentenservice

Deutsche Telekom                     Servicenummer 0800 330 1000 oder im T-Punkt

Kabelgesellschaften                 

Stadtwerke                                    Wasser              
Strom                 
Gas                     
Fernwärme                  

Kündigungen                               Vereins-Mitgliedschaften
Theaterabonnements
Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements

Banken                                          Bankkonten direkt bei  Bank/Sparkasse
Postscheckkonto/Girokonto
Einzugsermächtigungen ändern/widerrufen

Ganz wichtig – informieren:
Verwandte                              Freunde                                  Geschäftspartner
Finanzamt                              Bausparkasse                        GEZ, Rundfunk, Fernsehen
Schule, Kindergarten             Versicherungen                      Kreiswehrersatzamt
Kindergeldkasse                    Kirche                                     Wartungsverträge
Bücherclubs etc.

Müllcontainer
Bestellen Sie einen Müllcontainer, denn ein Umzug ist auch immer beste Gelegenheit, zu entrümpeln und sich von unbrauchbar gewordenen Dingen zu trennen.

Ausweise
Sind Ihr Personalausweis oder Pass noch gültig?

Jetzt dauert es nur noch eine Woche

...und noch immer ist nicht an alles gedacht!

Umzugstermin
Es wird Zeit, Ihren Nachbarn den genauen Umzugstermin bekannt zu geben, dass Sie von der Unruhe am Umzugstag nicht überrascht werden. Ihren Hausmeister sollten Sie ebenfalls informieren, damit er die Treppenhaus- und Fahrstuhlbenutzung sicherstellt.

Umzugshilfsmittel
Wenn Sie nicht mit einer Möbelspedition der Umzugsbörse24 umziehen, wird es höchste Zeit, Umzugskartons, Packdecken, Tragegurte und eine Sackkarre zu besorgen. Sie erhalten diese auch als Teilleistung und können sie mieten oder kaufen. Spezielle Umzugskartons der Profis sind stabiler, lassen sich leichter füllen und können im Umzugswagen besser gestapelt werden als unterschiedlich große Karton, die man beim Händler an der Ecke bekommt.

Radio und Fernsehen
Teilen Sie bitte Ihre neue Anschrift der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit. Änderungsvordrucke gibt es bei allen Sparkassen.

Babysitter
Falls Sie Kleinkinder haben, sollten Sie sich einen Babysitter besorgen. Lassen Sie größere Kinder mithelfen, damit sie in den Umzug eingebunden sind.

Handwerker
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich für Renovierungsarbeiten und für die Demontage Ihrer Haushaltsmaschinen usw. von den Handwerkern die Termine noch einmal bestätigen.

Gardinen/Teppiche
Jetzt ist es Zeit, Ihre Gardinen und Teppiche zu waschen oder reinigen zu lassen. Prüfen Sie, ob sie Gardinen oder Teppiche für Ihre neue Wohnung ändern lassen möchten.

Abdeckpapier
Damit während des Umzugs Ihre empfindlichen Böden nicht leiden, sollten Sie sich Abdeckpapier besorgen.

Müllsäcke
Bei einem Umzug fällt zusätzlicher Müll an. Am besten, Sie schaffen sich genügend  Müllsäcke an.

Die Spannung steigt...

...aber bleiben Sie ganz gelassen und freuen Sie sich auf Ihr neues Zuhause. Die Arbeit machen wir. Und wir haben noch ein paar kleine Tipps, die Sie beachten sollten.

Hausrat verpacken
Wenn Sie es noch nicht geschafft haben, Ihren Hausrat in große Umzugskartons zu packen, haben Sie jetzt die letzte Gelegenheit dazu. Wenn Sie allerdings mit einem Partner der Umzugsbörse24, einem Möbelspediteur, umziehen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Unsere Packer verpacken sachkundig und schnell Ihren wertvollen Hausrat. Sollte dennoch etwas zu Bruch gehen, sind Sie selbstverständlich versichert.
Tipp: Denken Sie an die Transportsicherung Ihrer Waschmaschine.

Reinigungsmittel
Normalerweise ist die alte Wohnung grundgereinigt zu übergeben. Stellen Sie daher das nötige Reinigungsmittel bereit. Je nach Wohnungsausstattung Staubsauger mit Ersatzbeutel,
Eimer, Wischer, Putzlappen, Putzmittel, Besen, Handfeger und Schaufel, Handschuhe etc.

Wertgegenstände
Sämtliche Wertgegenstände wie Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, Wertpapiere, Schecks,Urkunden usw. gesondert und persönlich zu verpacken und selbst befördern.

Pflanzen
Am besten, Sie gießen die Pflanzen zwei Tage vor dem Umzug nicht mehr, damit sie nicht zu   schwer werden und während des Transport kein Wasser ausläuft. Für größere Pflanzen ist ein Stützgestell empfehlenswert. Im Winter sind die Pflanzen außerdem vor Frost zu schützen.

Persönlicher Bedarf
Packen Sie einen Koffer mit persönlichem Bedarf. Er sollte alles enthalten, was Sie am Umzugstag benötigen: Babybedarf, Verpflegung und Getränke, Waschzeug, Wechselwäsche, Hausapotheke, Tiernahrung etc.

Fahrzeug
Wenn sie in Eigenregie umziehen, sollten Sie am Vorabend des Umzugs den vorbestellten Lkw abholen.

Parkplatz
Wenn irgend möglich, sollten Sie einen Parkplatz vor dem Haus reservieren, damit der Lkw schnell und reibungslos beladen werden kann. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung erhalten Sie mit unserer Hilfe.

Verpflegung
Sie und / oder Ihre Helfer werden am Umzugstag nicht ohne Unterbrechung arbeiten wollen  und können. Sorgen Sie daher für ausreichend  Getränke, Becher, Geschirr, Servietten. Da Sie beim Umzug evtl. wegen der Demontage der Küche nicht abspülen können, darf es für den Umzug auch Einweggeschirr sein. Beachten Sie auch die Witterung. Im Hochsommer werden kalte Getränke dankbare Abnehmer finden. Ist es dagegen kalt, werden Ihre Helfer auch für warme Getränke wie Kaffee und Tee dankbar sein. Eine Kaffeemaschine lässt sich noch gut am Schluss im Privat-Pkw verstauen.
Ihr Umzugstag
Die Stunde der Wahrheit schlägt. Am Umzugstag zeigt sich, wie gut Sie vorbereitet sind...

Früh am Morgen
Heute sollten Sie etwas früher aufstehen als sonst, damit Sie noch in Ruhe frühstücken können, bevor der große Rummel losgeht. Wenn Sie mit dem Spediteur von Umzugsbörse24 umziehen, brauchen Sie sich keine großen Gedanken zu machen. Wenn nicht, steht Ihnen ein stressreicher und anstrengender Tag bevor.

Fußböden
Denken Sie daran, die empfindlichen Böden mit Abdeckpapier zu schützen.
Verladen des Hausrats. Ziehen Sie mit einem Spediteur der Umzugsbörse24 um, brauchen Sie sich um ein fachgerechtes Beladen des Fahrzeuges keine Sorgen zu machen. Wir beladen das Fahrzeug so, dass Ihr verpackter Hausrat und Ihre Möbel unterwegs keinen Schaden erleiden und sicher in der neuen Wohnung ankommen. Ziehen Sie in Eigenregie um, gilt, zunächst Umzugskartons verstauen, dann die Möbel. Achten Sie auf die Sicherung der Ladung. Ansonsten können Ihre Möbel und der Umzugswagen erhebliche Schäden erleiden.

Verschnaufpause
Da das Herabtragen schwerer Möbel Kraft kostet, könnten Sie zwischendurch einen kleinen Imbiss und Erfrischungsgetränke (kein Alkohol) anbieten. Der Dank der gesamten Umzugsmannschaft wird Ihnen sicher sein.

Reinigung
Wenn die Wohnung leer ist, reinigen Sie Ihre alte Wohnung mit den erwähnten Putzmitteln.

Übergabe
Gehen Sie mit Ihrem Vermieter die Wohnung durch und sprechen Sie alle Renovierungspunkte an, die erledigt sind oder von den Handwerkern noch erledigt werden müssen. Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll mit Durchschlag an, das Ihr Vermieter unterschreiben muss.

Vor der Abfahrt
Jetzt unternehmen Sie einen letzten Rundgang durch alle Räume. Vergewissern Sie sich, ob alles in Ordnung ist und nichts liegen gelassen wurde. Gas- und Wasserhähne schließen, Hauptsicherung ausschalten, Rollläden herunterlassen, Briefkasten leeren, Namensschilder entfernen. Lesen Sie die Zählerstände für Gas, Wasser, Strom ab und lassen Sie sich schriftlich vom Vermieter bestätigen. Nun können Sie die Wohnungsschlüssel Ihrem Vermieter übergeben und quittieren lassen.

Haustiere versorgen
Letzte Gelegenheit mit Ihrem Hund Gassi zu gehen. Hunde, Katzen oder Vögel sollten Sie in Ihren eigenen Pkw transportieren, weil Sie Ihr Haustier am besten kennen.

Bezahlung
Was viele nicht wissen: Es ist üblich, den Möbelspediteur vor Beendigung der Entladung zu bezahlen, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind.

Ankunft in der neuen Wohnung
Die "halbe Miete" ist geschafft...

Parkplatz
Nach Möglichkeit sollte der Platz vor dem Haus am Umzugstag frei sein, damit der Laster dort geparkt und schnell und reibungslos entladen werden kann. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung erhalten Sie mit unserer Hilfe.

Wohnungsprüfung
Untersuchen Sie gemeinsam mit Ihrem neuen Vermieter die Wohnung auf Mängel und eventuelle Schäden. Sollten welche vorhanden sein, lassen Sie sich schriftlich im Übergabeprotokoll bestätigen.

Zählerstand
Lesen Sie im Beisein des Vermieters alle Zählerstände von Strom, Gas und Wasser ab und lassen Sie sich diese ebenso von ihm bestätigen.

Aller Anfang ist leicht
Wenn Sie mit dem Spediteur der Umzugsbörse24 umziehen geht nichts schief. Unsere geübten Möbelpacker bringen mit den notwendigen Hilfsmitteln selbst die schwersten Möbel sicher an ihren neuen Platz. Wenn Sie in eigener Regie umziehen, heißt es selbst anpacken.
Bei schweren und sperrigen Möbeln kein leichtes Unterfangen.

Verschnaufpause
Da das Herauftragen schwerer Möbel Kraft kostet, könnten Sie zwischendurch einen kleinen Imbiss und Erfrischungsgetränke (kein Alkohol) anbieten.

Übergabeprotokoll
Mit dem Kolonnenführer des Spediteurs der Umzugsbörse24 unternehmen Sie nach dem Umzug einen Rundgang durch die eingeräumte Wohnung. Sollte trotz aller Vorsicht ein Möbelstück Schaden erlitten haben, vermerken Sie die im Übergabeprotokoll. So können wir den Schaden rechtzeitig und in vereinbartem Umfang ausgleichen.

Belege
Sammeln Sie alle Ausgabebelege, die mit dem Umzug zusammenhängen, für Ihre Lohn- oder Einkommenssteuererklärung. Nützliche Hinweise, wie Sie beim Umzug Steuern sparen können enthält dieser Leitfaden weiter unten.

Wenn alles vorbei ist
Erkunden Sie bei einem Spaziergang die nähere Umgebung, klingeln Sie bei Ihren Nachbarn und stellen sich vor. Gehen Sie in ein Lokal, stärken Sie sich, gewinnen etwas Abstand von den Mühen des Tages. Ihr Besteck, Ihr Geschirr und Ihre Gläser können auch noch später ausgepackt und eingeräumt werden, wenn die erste Hektik vorbei ist.

An Ihrem neuen Wohnort
Jetzt gibt es noch einige Behördengänge zu erledigen. Je früher Sie sich dazu aufraffen können, umso besser. Damit Sie nichts vergessen, können Sie die nachfolgende Checkliste abhaken.

Anmeldungen

Einwohnermeldeamt
Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie dem Einwohnermeldeamt Ihre neue Anschrift mitteilen. Wichtig: Ohne Abmeldeformular und Personalausweis kann keine Anmeldung vorgenommen werden. Wenn Sie die zweiwöchige Anmeldefrist um mehr als 2 Monate überziehen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Lassen Sie auch gleich Ihren Personalausweis und Pass umschreiben.

KFZ-Zulassungsstelle
Als Autobesitzer müssen Sie beim Straßenverkehrsamt Ihre neue Anschrift angeben. Dazu brauchen Sie die Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts, Personalausweis, Kfz-Schein und -Brief. Ihre neue Anschrift wird eingetragen. Ziehen Sie weiter weg, müssen Sie Ihr Auto neu zulassen. Und Sie müssen zusätzlich die Versicherungs-Doppelkarte vorlegen, die Sie bei Ihrer Versicherung bekommen.

Stadtwerke                 Strom
Gas
Wasser
Fernwärme

Institutionen              Schule
Kindergarten
Krankenkasse
Finanzamt
Arbeitsamt: Kindergeldstelle, Bafög
Kreiswehrersatzamt
Tageszeitung
Postfach

Nachbarn
Stellen Sie sich bei Ihren Nachbarn vor. Das schafft gleich ein persönliches Verhältnis und erleichtert das Zusammenleben.

Einzugsparty
Wenn sich dann der ganze Umzugsrummel gelegt hat und die neue Wohnung komplett eingerichtet ist, sollten Sie Ihre neuen Nachbarn, Bekannte und Freunde zu einer Umzugsparty einladen.

Erkundigung
Nach ein paar Tagen der Eingewöhnung sollten Sie mit Ihren Kindern die neue Umgebung erkunden. Suchen Sie gemeinsam den sichersten Weg zur Schule und/oder zum Kindergarten.

Die Lokalzeitung
Um das Leben in einer neuen Stadt schnell kennen zu lernen, dabei hilft die Lokalzeitung. Sie beantwortet die drei wichtigen "W": Was, wann, wo.
So finden Sie schneller Anschluss.

Ihre Lokalzeitung will Ihnen helfen, sich gut in Ihrer neuen Umgebung zurechtzufinden. So erfahren Sie aktuell, was bei Ihnen "um die Ecke" geschieht, was so los ist, welche Termine Sie beachten müssen und wo Sie günstig einkaufen können.

Alles wichtige aus der Region
Es gibt Zeitungen, zu deren Lektüre man viel Zeit aufbringen muss und man dabei hinterher das Gefühl hat, nichts über das Leben in der Heimatstadt oder -region erfahren zu haben. Und es gibt Zeitungen, die sich einer lebendig geschriebenen, aktuellen und umfassenden
"Lokalen Berichterstattung" verpflichtet fühlen: Ihre Lokalzeitung.

Hier erfahren Sie nicht nur, wo Sie günstig einkaufen können, was es im Kino oder im Theater gibt, welche Stellen und Dienstleistungen angeboten werden. Selbstverständlich werden Sie auch über die Weltpolitik und überregionale Ereignisse informiert. Ihre Lokalzeitung bringt übersichtlich gestaltet und brandaktuell das, was man an täglicher Information braucht.

aktuelle Lokalberichterstattung
Nachrichten, Kommentare, Hintergrundberichte aus aller Welt
Politik, Wirtschaft und Kultur auf dem Lande
Regionale und überregionale Sportberichte               
Täglicher Veranstaltungskalender
Gut gegliederter Anzeigenteil
Nützliche Tipps und Hinweise

Übrigens: Für jede größere Stadt und ihren Einzugsbereich erscheint Ihre Lokalzeitung mit eigenen Bezirksausgaben.

Kostenlose Probe-Abos
Gutscheine dafür finden Sie z. B. im Umzugsschreiben der Post,
das Sie an Ihrer neuen Adresse willkommen heißt.

Der Ortswechsel – ein Einschnitt auch für Ihre Kinder


Was ist zu beachten
Für Kinder ist ein Umzug immer eine besondere Situation.
Ein Umzug ist meist mit der Trennung  von Freunden und
Spielkameraden,  mit einem neuen Wohnort und einem neuen
Tagesablauf verbunden.
Nachfolgende Tipps sollen Ihnen helfen Ihr Kind bei der Anpassung an die geänderten Lebensumstände zu unterstützen und somit eine schnelle Eingewöhnung  am neuen Wohnort zu ermöglichen.
Vor dem  Umzug
Besprechen Sie frühzeitig mit Ihren Kindern die Gründe für den bevorstehenden Umzug. Binden Sie Ihre Kinder in die Umzugsphase mit ein und geben Sie Informationen über den Umzugsablauf weiter. So können sich Ihre Kinder auf den Umzug einstellen und wissen was auf sie zukommt
Ihr Kind sollte wie gewohnt bis zum Umzug seinen Verpflichtungen in der Schule und in der Freizeit nachkommen.
Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit an Ihrem alten Wohnort einen  “gefühlsmäßigen Bezug” beizubehalten wie z. B. durch Freunde, Großeltern.

Beim Umzug
Teilen Sie Ihrem Kind bestimmte Umzugsaufgaben und -arbeiten zu, die es selbständig und vollständig erledigen kann.  Somit hat es das Gefühl gebraucht zu werden und eingebunden zu sein.
Ihr Kind sollte seine persönlichen Sachen (wie z. B. Spielsachen, Kleidung usw.) möglichst selbst verpacken. Jedes Utensil hat für Ihr Kind einen besonderen Stellenwert und entsprechend wird Ihr Kind es behandeln und verpacken. Oftmals haben Kinder auch Angst vor dem Verlust und der Beschädigung ihrer “Besitztümer”.

Nach dem Umzug
Stellen Sie sich mit Ihren Kindern  möglichst bald Ihren neuen Nachbarn vor.  Zeigen Sie Ihrem Kind die nähere Umgebung am neuen Wohnort. Wichtig sind neben Schulweg oder Bus-, Bahnverbindungen auch öffentliche Einrichtungen wie z. B. Schwimmbad, Spielplatz usw. Nehmen Sie sich Zeit, zusammen mit Ihrem Kindern die Umgebung zu entdecken und geben Sie Ihnen die Möglichkeit,  sich auch in außerschulischen Gemeinschaften wie z.B. einen Sportverein einzugliedern. Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit neu gewonnene Freunde und Freundinnen zu Hause einzuladen. Dies hilft Ihrem Kind die neu gewonnenen Kontakte zu vertiefen. Besprechen Sie in der neuen Schule mit den zuständigen Lehrer die Ausnahmesituation Ihres Kindes. Versuchen Sie zusammen mit den Lehrern Ihr Kind in die Klassengemeinschaft zu integrieren. Erhalten Sie den Kontakt zu Freunden oder Bekannten in der alten Heimat durch kurze Besuche oder Briefverkehr.
Der Umzugsservice der deutschen Telekom
Unter der Rufnummer 0800 330 1000 sind Sie automatisch und zum Nulltarif mit Ihrer nächstgelegenen Niederlassung der Deutschen Telekom verbunden - mit Ihrem Ansprechpartner für alle Angelegenheiten zum Thema Telekommunikation und Umzug. Oder Sie wenden sich ganz einfach an den nächsten T-Punkt oder besuchen über Internet www.telekom.de/umzugsservice . Angefangen bei der Um- oder Anmeldung Ihrer Telefonanschlüsse und Ihres Kabelanschlusses am alten und am neuen Wohnort, über die Auswahl der optimalen Telefonausstattung bis hin zu dem speziellen Service für Ihren Umzug. Der Umzugsberater der Deutschen Telekom hilft Ihnen dabei, die oftmals ineinander greifenden Leistungen zu steuern und die termingerechte Ausführung in die Wege zu leiten. Deshalb informieren Sie sich am besten rechtzeitig vor dem geplanten Umzugstermin. Detaillierte Informationen zum Telekom Umzugsservice erhalten Sie über die Broschüre "Sie ziehen um, wir ziehen mit". Die Broschüre erhalten Sie in einer der über 500 T- Punkten und unter der kostenlosen Rufnummer 0800 330 1000 oder Sie informieren sich im Internet unter www.telekom.de .
Die deutsche Telekom bietet jetzt mit Ihrem neu gestalteten kostenfreien "Umzugspaket" eine Wertvolle Hilfe beim Umzug rund um den Telefonanschluss. Zum kostenlosen Umzugspaket gehört die halbtagesgenaue Einrichtung des Telefonanschlusses zum Wunschtermin von Montag bis Freitag in der neuen Wohnung.
Für die technische Umstellung des Anschlusses fallen die üblichen Kosten an. Bei einem Umzug in ein anderes Ortsnetz wird auf Wunsch einen Monat lang eine kostenlose Ansage mit der neuen Rufnummer geschaltet. Die Telekom sorgt außerdem für die Zustellung des neuen Telefonbuches und anderer Verzeichnisse sowie für einen Umzugshinweis in der Auskunft für 6 Monate.
Mit den kostenpflichtigen Umzugsextras erhält der Kunde die Möglichkeit, die Rufnummernansage bis auf 6 Monate zu verlängern. Auf Wunsch kann der Kunde eine Rufnummernansage mit individuellem, vom Kunden selbst aufgesprochenen Text beauftragen.
Telefonanschluss
Informieren Sie sich über die neuen Leistungen der Deutschen Telekom im T- Net oder im T- ISDN: Mit Anklopfen, Rückfragen / Makeln oder Dreierkonferenz wird telefonieren viel komfortabler. Über weitere Leistungen und über aktuelle Tarife informiert Sie Ihr Telekom- Umzugsberater.
Kabelanschluss
Wenn Sie bereits in Ihrer alten Wohnung Kabelanschluss hatten, wollen Sie in Ihrer neuen bestimmt nicht mehr darauf verzichten. Falls Sie noch keinen haben, ist der Umzug die beste Möglichkeit, Ihrem Fernseher die Zukunft zu zeigen. Kabelanschluss bietet jede Menge analoge und digitale Fernseh- und Radioprogramme und zukünftig die Möglichkeit, Multimedia, Fast Internet und Video-on-Demand über hoch entwickelte Kabelnetze zu nutzen. Sie benötigen keine Antenneninstallation am Haus.
Weitere Informationen zum Kabelanschluss und zu dem für Sie verfügbaren Programmangebot finden Sie auf der Seite www.kabelanschluss.com.

 

 

Sie ziehen ins Ausland?

Auslandsumzüge erfordern eine besondere Planung und Vorbereitung, deshalb sollten Sie grundsätzlich mit einem qualifizierten Möbelspediteur umziehen.
Visum
Beantragen Sie beim Konsulat des Landes, in das Sie umziehen möchten, die Visa für sich und Ihre Familie. Im Konsulat können Sie sich auch Informationen über das neue Land geben lassen.
Impfungen
Eine Generaluntersuchung bei Ihrem Hausarzt ist vor einem Umzug in ein fremdes Land ratsam. Ihr Hausarzt wird auch für die notwendigen Impfungen sorgen und Ihnen Medikamente für die Reise verschreiben.
Zollfragen
Zollfragen beantworten und erledigen wir. Wir informieren Sie, ob Zollanträge für Ihren PKW, Radio- und Fernsehgeräte. Kameras, Schmuck, Wertgegenstände, Waffen, Kunstsammlungen etc. notwendig sind.
Krankenkasse
Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Leistungsübernahme- Erklärung.
Reisepass
überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Reisepässe und sonstigen Dokumente noch gültig sind.
Arbeitserlaubnis
Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis schicken.
Pflanzen
Nicht alle Pflanzen dürfen ins Ausland eingeführt werden. Fragen Sie das zuständige Konsulat.
Haustiere
Fragen Sie Ihren Tierarzt, ob Ihr Haustier in das neue Land eingeführt werden darf und welche Schutzimpfungen Ihr Tier benötigt.
Transportpapiere
Überprüfen Sie in Abstimmung mit uns die notwendigen Transport- Papiere wie z.B.
•       Gültige Reisepässe
•           Genaue Inventarliste in der Landessprache
•           Arbeitserlaubnis
•           Aufenthaltsgenehmigung
Versicherung
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach erforderlichen Zusatzversicherungen. Eine spezielle Transportversicherung schließen Sie über uns ab.
Einlagerung
Wenn Sie bestimmte Möbelstücke nicht mitnehmen können oder wollen, können wir diese für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes einlagern.
Steuer- Rückerstattung
Einkäufe vor dem Umzug sind in bestimmten Fällen von der Umsatzsteuer befreit:
•       Wenn die Ware dem Umzugsgut beigepackt ist
•           Wenn die Rechnung bereits auf Ihre ausländische Adresse ausgestellt ist
•           Wenn der Umziehende auf Anforderung nachweisen kann, das er zum Zeitpunkt des Einkaufs bereits am neuen Wohnort gemeldet war
•           Wenn wir Ihnen eine "Weiße Spediteursbescheinigung" ausgestellt haben.
Wehrerfassung
Wenn Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder der Wehrüberwachung unterliegen, benachrichtigen Sie bitte das Kreiswehrersatzamt von Ihrem Umzug. Ihren Wehrpass müssen Sie in der Bundesrepublik lassen. Sie können ihn im Schließfach Ihres Kreditinstitutes deponieren.
Mehrwertsteuer
Transporte innerhalb der EU unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht. Maßgebend für die Besteuerung ist der Abgangsort. Transporte innerhalb der EU Staaten unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht. Maßgebend für die Besteuerung ist der Abgangsort.

Beruflicher Umzug steuerlich absetzbar
Wenn der Umzug beruflich bedingt ist - und nur in diesem Fall - kann er von der Steuer abgesetzt werden. Das ist der Fall, wenn:
•       Sie einen neuen Job antreten oder versetzt werden und deswegen in eine andere Stadt ziehen müssen.
•           Sie durch den Umzug näher an Ihrem Arbeitsplatz wohnen, beispielsweise mindestens neun Kilometer (einfache Strecke) oder sich Ihre Fahrzeit zum Job um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzt.
•           wenn Sie eine Zweitwohnung (beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung) aufgeben.
Allerdings können Sie Umzugskosten steuerlich nicht unbegrenzt geltend machen. Die Höhe orientiert sich daran, wie viel ein Bundesbeamter in vergleichbarer Position als Umzugskosten-Vergütung bekäme.

Das können Sie von der Steuer absetzen:
•       Möbelspediteur, Miet-Lkw und alle nachweisbaren Kosten inklusive Umzugspersonal, Transportversicherung und Lagerkosten. Achtung: Wenn auf der Rechnung eine gesonderte Position "Montagearbeiten" für Ab- und Aufbau von Möbeln steht, sollte dort oder im Umzugsvertrag klar erläutert werden, dass dieser Betrag für komplizierte Arbeiten extra bezahlt werden muss.
•           zwei Fahrten zur Wohnungssuche und -besichtigung plus Tage- und Übernachtungsgeld.
•           Reisekosten, damit die Familie zum neuen Wohnort kommt. Achtung: Das Finanzamt zieht zum Vergleich die billigsten öffentlichen Verkehrsmittel heran und erkennt nur in dieser Höhe Fahrkosten an.
•           Miete für die alte Wohnung, wenn Sie die Arbeitsstelle sofort antreten müssen und deswegen die Kündigungsfrist nicht einhalten können (maximal: sechs Monate).
•           Miete für die neue Wohnung, falls Sie diese mieten mussten, aber noch nicht nutzen konnten.
•           Maklergebühren
•           Neuer Herd und neue Öfen, wenn in der neuen Wohnung keine vorhanden oder die alten Geräte nicht benutzbar sind, beispielsweise weil kein Gasanschluss in der neuen Wohnung ist. Maximal absetzbar: Herd 230,08 Euro, Öfen 163,61 Euro pro Zimmer.
•           Nachhilfeunterricht für die Kinder, falls dieser durch den Wohnungswechsel erforderlich wird. Höchstbetrag: 1.409 Euro pro Kind. Bis zur Hälfte werden diese Ausgaben voll und darüber hinaus bis zu 75 Prozent berücksichtigt.
•           Sonstige Umzugskosten: Dazu zählen: Anzeigen- und Telefonkosten für die Wohnungssuche, Trinkgelder, Montagekosten für den Herd, Öfen, Lampen, neue Rollos, Schulbücher und Umschulungskosten für die Kinder, Passänderungen, Kfz-Ummeldung, An- und Ummeldung von Telefon- und Kabelanschluss. Anerkannt werden außerdem die Kosten für die Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, wenn dies laut Mietvertrag der Mieter übernehmen muss.
Anstelle von Einzelnachweisen können Pauschalen angesetzt werden: 561 Euro für Singles, 1.121 Euro für Ehepaare und 247 Euro für jedes weitere Familienmitglied.
Quelle: Immowelt

So klappt´s reibungslos mit der Post

Nachsendeantrag
Der Nachsendeservice bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Post z.B. bei einem Umzug an die neue Adresse umleiten zu lassen, obwohl der Absender sie an die alte Adresse geschickt hat. Eine Nachsendung kann auch bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Urlaub, befristete Versetzung) Sterbefall, Betreuung oder Insolvenz erfolgen. An die alte Adresse gesendete Briefe und Postkarten werden mit einem ablösbaren Etikett der aktuellen Adresse versehen und umgeleitet. Die Brieflaufzeit (Einlieferung bis Zustellung) beträgt ca. 3 Tage im Inland. Der Auftrag gilt für alle im Auftragsformular genannten Personen eines Haushalts.

Postfach
Ihr Postfach zieht nicht automatisch mit um. Bitte am neuen Wohnort beauftragen und am alten Ort kündigen. Eintrag im Nachsendeauftrag nicht vergessen.

Zeitungen/Zeitschriften
Zeitungen und Zeitschriften, die per Post ins Haus kommen, können leider nicht nachgesandt werden. Zeitschriften, die Sie nicht mit der Post bekommen, bitte ebenfalls direkt bei den Verlagen ab- oder umbestellen.

Rentenservice der Deutschen Post
Wenn Ihre Rente über die Deutsche Post AG gezahlt wird, können Sie die Postkarte "Änderung im Postrentendienst" benutzen, um Ihre neue Adresse und/oder Ihr neues Konto mitzuteilen.

Die Versicherung des Umzugsgutes

Wer umzieht wird trotz größter Sorgfalt des Möbelspediteurs und seiner Mitarbeiter Schäden am Umzugsgut, in der alten oder der neuen Wohnung nicht ganz ausschließen können. Wäre das möglich, könnten sich Möbelspediteur und Umzugskunde Versicherungen und Versicherungsprämien sparen.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, was bis zu welchem Zeitpunkt bei wem reklamiert werden muss, wenn ein Schaden eingetreten ist. Zunächst gilt die Frist "spätestens am Tag nach dem Umzug" wenn es sich um offensichtliche Schäden handelt. Eine zerbrochene Vase, ein gebrochenes Stuhlbein sind solche Beispiele. Diese Schäden werden schriftlich festgehalten, an die Spedition und von dieser an die Versicherung gemeldet oder, wenn der Umzugskunde einverstanden ist, durch den Möbelspediteur repariert bzw. ersetzt.
Vierzehn Tage Zeit hat der Umgezogene, wenn es sich um sog. verdeckte Schäden handelt. Hier handelt es sich um Schäden, die nicht ohne weiteres äußerlich sofort erkennbar sind.
Eine dritte Form von Schäden sind die, bei denen es sich nicht um vorgenannte Güterschäden sondern um sonstige Schäden handelt. Dazu zählen der beschädigte Treppenaufgang oder das zerkratzte Parkett in der alten oder neuen Wohnung. In derartigen Fällen läuft die Reklamationsfrist einen Monat innerhalb dessen der Schaden angezeigt werden muss.
In allen Fällen beginnt die Frist mit dem Tage der Ablieferung bzw. der Annahme des Gutes. In der Regel ist das der Zeitpunkt, an dem der Arbeitsschein vom Umzugskunden unterzeichnet wurde.
Auf Belege kommt es an
Kommt es bei einem Umzug zu einem Schaden am Umzugsgut, gibt es oft Differenzen zwischen dem Umziehenden und der Versicherung, an die der Schaden gemeldet wurde. Vor allem geht es in derartigen Streitfällen um die Frage, wie hoch ist der Schadenersatzanspruch. Um ihn feststellen zu können, muss der Umziehende einen Nachweis über den Wert (Zeitpunkt der Anschaffung und Preis) des beschädigten Umzugsgutes führen können, damit der Zeitwert bestimmt und daraus die Schadenhöhe und schließlich die Entschädigung abgeleitet werden können.
Aus diesem Grunde sollten von teuren Möbelstücken und anderen Umzugsgütern die entsprechenden Rechnungen aufbewahrt werden, damit dem Umzugskunden zu dem Schaden nicht auch noch eine abgelehnte Entschädigung ins Haus steht.
Was ist bei Schäden zu tun
Entstehen am Umzugsgut Schäden, muss der Umzugskunde auf folgendes achten, um den Schaden anerkannt und einen Ersatz entsprechend dem Zeitwert zu erhalten.
Offensichtliche Schäden, z.B. ein gebrochenes Stuhlbein, eine zersprungene Glastür am Schrank oder ein tiefer Kratzer in der Tischplatte, müssen spätestens am Tag nach dem Umzug der Spedition schriftlich mitgeteilt werden. So genannte verdeckte Schäden, z.B. ein Schaden an noch verpacktem Hausrat (sofern das Personal des Spediteurs verpackt hat) , der erst zwei Tage nach dem Umzug festgestellt wurde, muss innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Umzugs - ebenfalls schriftlich - dem Umzugsspediteur angezeigt werden.

Die Zusammensetzung der Kosten

Ein maßgeschneidertes Angebot
des Spediteurs ist Ihr Nutzen:

 Auf Ihre Wünsche hin unterbreitet der Spediteur Ihnen ein maßgeschneidertes
          Angebot, Art und Umfang der Leistung werden im Detail besprochen.

                                                                                                                                              Der Packer des Spediteurs demontieren auf Wunsch Möbel, verpacken den Hausrat und verstauen ihn sicher im Möbelwagen.
Spezialfahrzeuge gewährleisten einen sicheren Transport. Die Lkw sind unter anderem mit Luftfederung ausgestattet, der Aufbau ist geschlossen, die Innenwände sind verkleidet.
An Ihrer neuen Adresse angekommen, werden die Möbel ebenso sicher wieder ausgeladen und in die Wohnung verbracht – egal in den wievielten Stock es auch geht.                                                                                                         
...die Packer verfügen über die notwenige technische Ausstattung für alle Fälle wie beispielsweise den Stufensetzer, Treppenpanzer oder Außenaufzug.

Ihr Umzug verläuft somit reibungslos. Das ist das Bestreben der Umzugsbörse24
mit den ihr angeschlossenen Möbelspeditionen.



Seite drucken  Seite drucken    Seite weiterempfehlen  Seite weiterempfehlen

©2003 - 2009 Umzugsbörse24 UG (haftungsbeschränkt) - Umzugsbörse24 - Alle Rechte vorbehalten